Montag, 6. Mai 2013

Beitragsserie Kassenführung: Fehlerquelle Geldtransit

Betriebsprüfer und Umsatzsteuer-Sonderprüfer verschärfen zunehmends die Überprüfung der Kassenführung und Kassensysteme. Fehlerhafte Daten und Unterlagen können hier zu Erlöszuschätzungen, im schlimmsten Fall zu eine Vollschätzung der gesamten Buchhaltung führen, daher zeigen wir in unserer Beitragsserie Kassenführung verschiedene Problempunkte im Bereich der Kassenführung auf. Auch Unternehmen, die nicht buchführungspflichtig sind, sondern ihren Gewinn im Sinne der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, sind hiervon betroffen, da auch hier entsprechende Aufzeichnungspflichten vorliegen.

Brennpunkt: Fehlerquelle Geldtransit
Wie bereits in den vorherigen Brennpunkten dargestellt, ist das tägliche erfassen des Kassenbuchs für die Anerkennung der Kassenführung notwendig. Oft erkennen Prüfer, dass dies nicht eingehalten wurde an den Eintragungen zum Geldtransit. Wird das Kassenbuch nachträglich geführt, wird oft vergessen den Bargeld-Transfer zwischen Kasse und Bankkonto richtig einzutragen. Da dies meist erst im Rahmen der Buchführungserstellung auffällt, wird der entsprechende Eintrag noch eingefügt, was häufig nichteinmal ein geschultes Auge erkennen kann.