Dienstag, 21. Mai 2013

110 € Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen

Unternehmen haben die Möglichkeit zweimal im Jahr eine Betriebsveranstaltung für ihre Arbeitnehmer durchzuführen, die nicht zu steuer- und sozialversicherungspflichtigem Arbeitlohn führen. Jedoch gibt es eine Freigrenze die zu beachten ist: je Veranstaltung und Arbeitnehmer dürfen die Kosten nicht über 110 Euro liegen. Der Bundesfinanzhof hat nun mit einem aktuellen Urteil gefordert, die seit Jahren unveränderte Grenze - u.a. aufgrund der gestiegenen Preise - neu zu berechnen. Ab wann die neue Grenze gelten wird und wie hoch sie sein wird, ist derzeit noch nicht absehbar.