Freitag, 31. Mai 2013

Kleine Vereinfachung für das Führen des Fahrtenbuchs

Die derzeit sehr restriktiven Urteil der Gerichte, die das Führen des Fahrtenbuchs deutlich erschwert haben, wurden jetzt um eine kleine Erleichterung ergänzt. Zwar muss grundsätzlich jede Fahrt einzeln aufgeführt und beschrieben werden, doch können nun Einzelfahrten, die zusammen eine Gesamt-Reise darstellen, zusammengefasst werden. Jedoch müssen die besuchten Geschäftspartner in zeitlicher Reihenfolge aufgeführt werden.
Beispiel: Ein Versicherungsvertreter besucht in einem Zug 10 Kunden im gleichen Gebiet. Es sind hier keine Einzelkilometerangaben für die Teilfahrten zu erfassen, sondern es reichen Anfangs- und Endkilometerstand, Datum, Anlass und die Auflistung der Kunden.