Montag, 13. Mai 2013

Änderungen beim Ehrenamt

Die steuerfreien Pauschalbeträge wurden wie folgt erhöht:
Übungsleiter von 2.100 Euro / Jahr auf 2.400 Euro / Jahr
Ehrenamt von 500 Euro / Jahr auf 720 Euro / Jahr
Des Weiteren wurde die zivilrechtliche Haftung von Vereinsmitgliedern und -Vorständen beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, wenn die jährliche Vergütung nicht über 720 Euro liegt.
Bei Sportveranstaltungen wurde die Umsatzgrenze bis zu der die Veranstaltungen steuerfrei bleiben  von 35.000 auf 45.000 Euro erhöht.