Montag, 5. März 2018

Briefkastenadresse / Postfach reicht als Rechnungsanschrift

Die erst vor kurzem von der Finanzverwaltung aufgestellte Vorgabe, dass eine Rechnungsanschrift auf Rechnungen auch der Ort der wirtschaftlichen Tätigkeit sein muss, hat der EUGH nun in einem Urteil abgelehnt. Danach können wieder Postfach- oder reine Briefkastenanschriften als Adresse auf Rechnungen angegeben werden.