Montag, 12. März 2018

Neue EU-Datenschutz-Grundverordnung betrifft fast jedes Unternehmen

Ende Mai 2018 tritt die neu Verordnung in Kraft. Betroffen sind nahezu alle Unternehmen. Ob ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist, hängt von der Anzahl der Mitarbeiter ab, die auf elektronischem Weg Personendaten verarbeiten (ab 10 Mitarbeitern). Darunter zu verstehen ist beispielsweise die Erfassung von Kundendaten (Name, Adresse, Geschlecht, Alter usw.). Aber auch Unternehmen mit weniger als 9 Mitarbeitern sind von der Änderung betroffen. Sie müssen zwar nicht in jedem Fall einen Datenschutzbeauftragten bestellen, aber dennoch die gesetzlichen Vorgaben zur Risikoeinschätzung und Risikominimierung erfüllen. Hier sollte ein Fachmann eine Überprüfung vornehmen, inwieweit Handlungsbedarf besteht, denn die Bußgelder auf Nichteinhaltung sind deutlich erhöht worden.