Montag, 26. Februar 2018

Mit-Vermietung von Mobiliar auch umsatzsteuerfrei

Die langfristige Vermietung von Immobilien ist umsatzsteuerfrei sofern nicht zur Steuerpflicht optiert wird. Der BFH hat nun entschieden, dass auch die Mit-Vermietung von Einrichtungen (z.B. Mobiliar, Praxiseinrichtungen) steuerfrei ist, da diese als Nebenleistung zur Vermietung und nicht als eigenständiges Mietobjekt gilt.