Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung ändern sich 2022 auf folgende Werte:
KV/PV: 58.050 Euro jährlich / 4.837,50 Euro monatlich
RV/AV: 84.600 Euro jährlich / 7.050,00 Euro monatlich
Befreiungsmöglichkeit bei gesetzlicher KV von Arbeitnehmern: ab 64.350 Euro jährlich bzw. 5.362,50 Euro monatlich