Das Gesetzt sieht im Bereich des Steuerrechts folgende Änderungen vor:
-Erhöhung Grundfreibetrag ab 2023 auf 10.632 Euro
-Verschiebung der Progressionszone, so dass der Spitzensteuersatz ab einem Einkommen von 61.972 Euro greift
-Erhöhung Kindergeld auf 237 Euro für die ersten drei Kinder und entsprechende Anpassung des Kinderfreibetrags
-Erhöhung des Höchstbetrags zur Geltendmachung von Unterhalt auf 10.347 Euro jährlich