Montag, 5. Dezember 2022

Inflationsgleichsgesetz

Das Gesetzt sieht im Bereich des Steuerrechts folgende Änderungen vor:


-Erhöhung Grundfreibetrag ab 2023 auf 10.632 Euro

-Verschiebung der Progressionszone, so dass der Spitzensteuersatz ab einem Einkommen von 61.972 Euro greift

-Erhöhung Kindergeld auf 237 Euro für die ersten drei Kinder und entsprechende Anpassung des Kinderfreibetrags

-Erhöhung des Höchstbetrags zur Geltendmachung von Unterhalt auf 10.347 Euro jährlich