Dienstag, 1. Dezember 2020

Begünstigung für Gebäudesanierungen

Für energetische Sanierungsmaßnahmen an eigengenutzten Gebäuden gibt es seit dem Jahr 2020 eine Steuerermäßigung für die Gesamtmaßnahme von 20% verteilt auf 3 Jahre. Hierzu gehören nun auch die Kosten für den Energieberater.