Für
kleinere und mittlere Einkommen entfällt der Soli komplett (Einzelveranlagung
bis 61.717 Euro/Zusammenveranlagung bis 123.434 Euro zu versteuerndes
Einkommen). Darüber hinaus, sowie bei der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge
bleibt er bei den bisherigen 5,5%.