Dienstag, 1. Dezember 2020

Solidaritätszuschlag ab 2021 teilweise abgeschafft

 

Für kleinere und mittlere Einkommen entfällt der Soli komplett (Einzelveranlagung bis 61.717 Euro/Zusammenveranlagung bis 123.434 Euro zu versteuerndes Einkommen). Darüber hinaus, sowie bei der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge bleibt er bei den bisherigen 5,5%.