Montag, 7. September 2015

Umsatzsteuer bei Saunaleistungen (auch in Hotels)

Aufgrund der Rechtsprechung des BFH und eines entsprechenden Anwendungsschreibens der Finanzverwaltung sind die bisher ermäßigt mit 7% besteuerten Umsätze aus Saunaleistungen ab dem 01.07.15 mit dem Regelsteuersatz von 19% zu erfassen. Somit ist auf Hotelrechnungen eine Aufteilung der Umsatzsteuer vorzunehmen (7% für die Hotelleistung, 19% für Sauna, Frühstück usw.). Die Dehoga hat in einem Informationsblatt die Wertermittlung für die Saunaleistung definiert.