Seiten
Startseite
Impressum
Montag, 14. September 2015
Neue Grenzbeträge für Bilanzierungspflicht
Die Grenzbeträge zur Bilanzierungspflicht werden ab 2016 auf 600.000 Euro Umsatz bzw. 60.000 Euro Gewinn erhöht. Dadurch bekommen mehr Unternehmen die Möglichkeit, ihren Gewinn mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln.
Neuerer Post
Älterer Post
Startseite