Montag, 14. September 2015

Neue Grenzbeträge für Bilanzierungspflicht

Die Grenzbeträge zur Bilanzierungspflicht werden ab 2016 auf 600.000 Euro Umsatz bzw. 60.000 Euro Gewinn erhöht. Dadurch bekommen mehr Unternehmen die Möglichkeit, ihren Gewinn mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln.