Montag, 5. Oktober 2015

Aufbewahrung elektronischer Kontoauszüge und Rechnungen

Immer mehr Unternehmen und Banken verschicken Rechnungen und Kontoauszüge in digitaler Form. Um diese Belege für Betriebsprüfungen rechtssicher zu halten, müssen diese in ihrer ursprünglichen Form aufbewahrt werden. Das bedeutet, dass der selbst erstellte Ausdruck digitaler Belege nicht ausreicht. Die Rechnungen und Belege müssen im ursprünglichen Datenformat abrufbar sein bzw. aufbewahrt werden, um den Kosten- und Vorsteuerabzug zu erhalten.