Montag, 12. Oktober 2015

Aufzeichnungen eines Diktiergeräts als Fahrtenbuch

Aufzeichnungen aufgrund eines Diktiergeräts, die im nachhinein in ein Fahrtenbuch eingetragen werden, erfüllen nicht die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch. Voraussetzung ist, dass ein Fahrtenbuch in geschlossener Form, nachträglich nicht änderbar, zeitnah und vollständig geführt wird.