Montag, 26. Oktober 2015

Änderung der Behandlung von Blockheizkraftwerken (BHKW)

Bislang wurden BHKW als selbstständige Wirtschaftsgüter eingestuft und auf 10 Jahre abgeschrieben. Eine Änderung führt nun dazu, dass BHKW als unselbstständige Gebäudeteile auf die wesentlich längere Laufzeit mit dem Gebäude abgeschrieben werden müssen. Die Inanspruchnahme eines Investitionsabzug-betrages und der Sonderabschreibung ist somit ebenfalls nicht mehr möglich. Die Neuregelung gilt für Anschaffungen ab dem 01.01.2016.