Montag, 2. November 2015

Höhere Anforderungen an Registrierkassen ab 2017

Ab 2017 gelten für Registrierkassen erhöhte Voraussetzungen. Dies sind u.a. die digitale Auswertung der unverdichteten Einzelvorgänge, sowie die dauerhafte Speicherung, im Zweifelsfall über eine externe Sicherung. Alte Kassensysteme sollten bis Ende 2016 überprüft werden, da diese bei Nichterfüllung der Voraussetzungen vom Finanzamt zur Verwerfung der gesamten Buchführung führen können.