Montag, 30. November 2015

Kindergeld ab 2016

Ab 2016 ist für die Auszahlung des Kindergelds die schriftliche Mitteilung der Steuer-ID-Nummer des Kindes und des Zahlungsempfängers zwingend an die auszahlende Behörde mitzuteilen. Die Mitteilung kann im Laufe des Jahres 2016 durchgeführt werden. Sollte dies bis Jahresende nicht erfolgen, wird das Kindergeld zurückgefordert.