Montag, 7. Dezember 2015

Lesbarkeit von Belegen auf Thermopapier

Unternehmer sind verpflichtet, Buchhaltungsunterlagen 10 Jahre aufzubewahren. Dies bedeutet auch, dass die Belege auch noch innerhalb dieser Zeit lesbar sind. In vielen Kassensystemen wird Thermopapier verwendet, das schnell ausbleicht. Solche Belegen sollten zwingend kopiert werden, um die Lesbarkeit zu gewährleisten. Ein Verstoß gegen die entsprechenden Pflichten kann zur Verwerfung der gesamten Buchhaltung und Hinzuschätzungen führen.