Montag, 14. Dezember 2015

Skonto-Abzug und Skontovereinbarungen

Werden von Kunden Skontobeträge von der Rechnung abgezogen, so ist der Skontobetrag nur dann steuermindernd zu erfassen, wenn hierzu eine Skontovereinbarung vorliegt. Dies kann in der Rechnung, dem Angebot oder einer anderen Vereinbarung festgehalten werden.