Dienstag, 15. Dezember 2015

Erhöhung Gewerbesteuer-Hebesatz in Bad Krozingen ab 2016

Der Bad Krozinger Stadtrat hat beschlossen, den Gewerbesteuer-Hebesatz ab dem Jahr 2016 von 340% auf 400% zu erhöhen.

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften hat die Erhöhung letztendlich keine Mehrbelastung zur Folge, da die erhöhte Gewerbesteuerzahlung voll auf die Einkommensteuer angerechnet wird.

Bei Kapitalgesellschaften dagegen gibt es keine Anrechnung, so dass die Gewerbesteuererhöhung voll zu Lasten der Unternehmen geht. Dies entspricht einer Gewerbesteuer-Mehrbelastung von rund 2% des Gewinns.