Dienstag, 2. März 2021

Corona

 Die Finanzämter verlängern die vereinfachten Anforderungen an Stundungsmöglichkeiten und Herabsetzungen von Vorauszahlungen zur Entlastung der Liquidität.


Die Überbrückungshilfe 3 ist in Kraft getreten und strotzt vor Fehlern und Unklarheiten und stellt uns vor ein extrem großes Problem: Umsatz und Kosten müssen für den gesamten Zeitraum November 20 bis Juni 21 vollständig erfasst werden. Damit es am Ende nicht zu großen Rückzahlungen kommt ist eine halbwegs realistische Schätzung der weiteren Entwicklung erforderlich. Hier sind wir auf die entsprechende Einschätzung der Unternehmen angewiesen.