Seiten
Startseite
Impressum
Montag, 22. März 2021
3. Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet
Ein weiteres Maßnahmenpaket enthält folgende Regelungen:
- Erneuter einmaliger Kinderbonus von 150 Euro je Kind
- Reduzierter Steuersatz von 7% für Gastronomiebetriebe (nur auf Speisen) wird bis zum 31.12.2022 verlängert
Neuerer Post
Älterer Post
Startseite