Montag, 22. März 2021

3. Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet

 Ein weiteres Maßnahmenpaket enthält folgende Regelungen:


- Erneuter einmaliger Kinderbonus von 150 Euro je Kind

- Reduzierter Steuersatz von 7% für Gastronomiebetriebe (nur auf Speisen) wird bis zum 31.12.2022 verlängert