Montag, 22. März 2021

Förderung von Digitalisierung und IT-Ausstattung

Um die Digitalisierung zu beschleunigen, hat das Finanzministerium eine quasi Sofortabschreibung für Anschaffungen eingeführt indem es die Nutzungsdauern unabhängig von der Höhe der Kosten auf 1 Jahr reduziert hat. Dies gilt beispielsweise für Software, Warenwirtschaftsprogramme, ERP-Systeme, Anschaffungen von PCs, Laptops, Tablets, Smartphones usw.