Dienstag, 7. September 2021

Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung

Der seit dem 01.01.2019 geltende Pflichtzuschuss von 15% für Entgeltumwandlungs-Versorgungen wird ab dem 01.01.2022 auch auf Altverträge vor dem 01.01.2019 ausgeweitet.