Montag, 18. Oktober 2021

Verzinsung von Steuerzahlungen und -erstattungen

Das Bundesverfassungsgericht hat den Zinssatz von 6% als zu hoch angesehen und die Verzinsung damit verfassungswidrig erklärt. Dies gilt zwar für Zeiträume ab 01.01.14, das Gericht hat aber zugelassen den Zinssatz weiter bis zum 31.12.18 weiter anzuwenden. Für Zeiträume ab 2019 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung bis zum 31.07.22 erstellen, die dann rückwirkend ab 2019 gelten soll.