Montag, 18. Oktober 2021

Corona-Bonus Mitarbeiter bis maximal 1.500 Euro

 

Mit Beginn der Pandemie wurde die steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderzahlung eingeführt. Die Auszahlung wurde mehrfach verlängert, aktuell ist eine Auszahlung bis zum 31.03.22 möglich, sofern der Betrag noch nicht voll ausgeschöpft wurde. Das BMF-Schreiben mit den Voraussetzungen wurde jedoch erneut aktualisiert. Unter anderem muss es sich um eine zusätzliche freiwillige Leistung handeln, die auch keine Leistung mit Rechtsanspruch ersetzen darf. Dies muss durch eine eindeutige Vereinbarung oder Erklärung ersichtlich sein, z.B. über einen Hinweis bei der Überweisung oder Lohnabrechnung.