Dienstag, 7. September 2021

Verpflichtende Angabe bei Minijobs

 

Ab dem 01.01.2022 ist auch bei der Lohnanmeldung für Minijobber die jeweilige Steuer-ID-Nummer des Mitarbeiters mit zu übermitteln. Da bei bestehenden Arbeitsverhältnissen oft noch keine ID-Nummer abgefragt wurde, sind diese entsprechend bis zum 31.12.2021 noch anzufordern.