Donnerstag, 30. März 2023

Festlegung des Grundstückswerts im Kaufvertrag

 

Da der Grundstücksanteil einer vermieteten Immobilie nicht abgeschrieben werden kann, macht es steuerlich Sinn, dass der Grundstückswert möglichst gering, der Gebäudewert entsprechend hoch angesetzt werden kann. Die gängigen Berechnungsmöglichkeiten erbringen leider häufig ein sehr ungünstiges Ergebnis. Dies lässt sich vermeiden, wenn bereits im Kaufvertrag eine Aufteilung des Gesamtkaufpreises festgehalten wird. Diese darf nicht völlig unrealistisch sein, ein leichtes unterschreiten des Bodenrichtwerts wird aber akzeptiert. Dadurch lässt sich ein deutlich höheres Abschreibungsvolumen generieren.