Freitag, 10. März 2023

Widerruf der Option zur Umsatzsteuerpflicht bei Grundstücksverkäufen

Grundsätzlich sind Grundstücksveräußerungen von der Umsatzsteuer befreit. Soll ein Verkauf dennoch umsatzsteuerpflichtig sein, muss dies zwingend im Notarvertrag aufgenommen werden. Bisher war ein nachträglicher Widerruf aber nicht mehr möglich mangels notarieller Beurkundung. Der BFH hat nun entschieden, dass der Widerruf auch außerhalb des Notarvertrags zulässig ist, solange die Festsetzungsverjährung noch nicht abgelaufen ist.