Wird
für die Ablösung eines Wohnrechts oder Nießbrauchs ein Entgelt bezahlt und ist
beabsichtigt das betroffene Objekt anschließend zu vermieten, kann nach einem
aktuellen Urteil des BFH die Ablösezahlung als Werbungskosten bei den
Vermietungseinkünften berücksichtigt werden, da es sich um notwendige Kosten
zur Erzielung von Mieteinnahmen handelt.