Freitag, 10. März 2023

Ablösung eines Wohnrechts können Werbungskosten sein

 

Wird für die Ablösung eines Wohnrechts oder Nießbrauchs ein Entgelt bezahlt und ist beabsichtigt das betroffene Objekt anschließend zu vermieten, kann nach einem aktuellen Urteil des BFH die Ablösezahlung als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften berücksichtigt werden, da es sich um notwendige Kosten zur Erzielung von Mieteinnahmen handelt.