Montag, 5. Juni 2023

Mieterabfindungen als sofort abziehbare Kosten

 

Der BFH hat entschieden, dass Mieterabfindungen zur vorzeitigen Beendigung der Mietverhältnisse auch direkt nach dem Kauf der Immobilie sofort abziehbare Aufwendungen sind und keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Überschreiten der schädlichen 15%-Grenze.