Mittwoch, 2. Juni 2021

Absetzbarkeit von Zeitungsabonnements

Erneut hat ein Finanzgericht entschieden, dass die Kosten einer Tageszeitung keine Betriebsausgaben darstellen, da eine Aufteilung in einen privaten und einen betrieblichen Anteil nicht möglich ist. Werden Zeitungen und Zeitschriften jedoch zur Überbrückung von Wartezeiten von Kunden und Gästen (z.B. beim Friseur, Arzt, usw.) bereit gelegt, handelt es sich in vollem Umfang als Betriebsausgaben.