Mittwoch, 2. Juni 2021

Corona Überbrückungshilfe 3

Aufgrund erneuter Änderungen in den FAQs der Hilfe wurden nun einige Einschränkungen im Bereich der zu berücksichtigenden Kosten eingeführt. Nachdem seit mehreren Wochen eine „inoffizielle Auflistung zu berücksichtigender Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen“ kursiert ist, die von einigen Verbänden massiv beworben wurde, hat das Wirtschaftsministerium nun reagiert. Es wurde zwar eine vergleichbare Liste als Anlage in die FAQs mit aufgenommen, diese wurde aber um einige sehr entscheidende Punkte gekürzt. Beispielsweise zählt der Austausch eines Teppichs gegen einen abwischbaren Boden oder die Sanierung eines Bades NICHT wie in der ursprünglichen Liste aufgeführt zu den geförderten Hygienemaßnahmen. Um den gesamten Förderbereich zusätzlich einzuschränken wurde über die Auflistung außerdem noch ergänzt, dass alles Maßnahmen „primär der Existenzsicherung“ dienen müssen und dies durch ein schlüssiges Hygienekonzept dargestellt werden muss. Die beliebigen Modernisierungs-Investitionen, die zeitweise beantragt wurden, sollen offensichtlich eingedämmt werden.