Mittwoch, 2. Juni 2021

Erhaltungsaufwendungen im Todesfall

 

Werden bei einer Vermietung größerer Instandhaltungen über mehrere Jahre abgeschrieben, ist im Todesfall des Eigentümers der gesamte Restbetrag der noch nicht abgeschriebenen Instandhaltungen im Todesjahr vollständig anzusetzen. Der Restbetrag kann nicht von den Erben weiter genutzt werden.