Montag, 5. Juli 2021

Frist zur Antragstellung der Überbrückungshilfe 3

Die Antragsfrist wurde vom 31.08.2021 auf den 31.10.2021 verlängert. Gleichzeitig wurde die „Überbrückungshilfe 3 plus“ beschlossen. Hierbei handelt es sich um die zeitliche Verlängerung der normalen Ü3, die am 30.06.2021 endet, für die Monate Juli, August und September.