Montag, 5. Juli 2021

Steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen im Privatvermögen

 

Jahrelang wurden PV-Anlagen leicht verkauft, da eine erhebliche steuerliche Entlastung im Zusammenhang mit dem Kauf zu einer sehr hohen Rendite-Kalkulation geführt hat. Aufgrund der deutlich gesunkenen Einspeisevergütungen und gestiegenen Eigenverbrauchsanteile werden immer mehr Anlagen vom Finanzamt steuerlich nicht mehr anerkannt, da eine Gewinnerzielungsabsicht nicht ersichtlich ist. Der Steuereffekt würde somit nicht eintreten. Das Finanzministerium hat hierzu nun eine klarstellende Regelung getroffen. Nehmen Sie bei Bedarf Kontakt mit uns auf.