Montag, 3. September 2012

Aufbewahrung von digitalen Kontoauszügen und Belegen

Für den Vorsteuerabzug aus Rechnungen und Kontoauszügen ist es erforderlich, dass der Beleg/Auszug in der ursprünglichen Form archiviert wird. Das bedeutet, dass ein von der Bank digital versendeter Auszug auch digital archiviert werden muss. Ein selbst erstellter Ausdruck reicht nicht aus.