Donnerstag, 13. September 2012
Aufwendungen für die Sanierung des selbstgenutzten Gebäudes als außergewöhnliche Belastung
Grundsätzlich sind Aufwendungen für das privat genutzte Wohneigentum steuerlich nur eingeschränkt im Rahmen der Berücksichtigung des Lohnanteils von Handwerkerleistungen gefördert, so dass größere Sanierungen, sowie der Materialanteil weitestgehend unberücksichtigt bleiben. Ist die Sanierung jedoch zur Beseitigung von Gesundheitsgefährdungen (z.B. Asbestbeseitigung) vorgesehen, so sind die Aufwendungen nach Abzug der zumutbaren Eigenbelastung wie Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.