Mittwoch, 26. September 2012

Aushangpflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Arbeitnehmer über arbeitsschutzrelevante Gesetze zu informieren, die für den Arbeitnehmerkreis von Interesse sind, z.B. Jugendschutzgesetz bei Beschäftigung eines Jugendlichen, Mutterschutzgesetz bei Beschäftigung von mehr als 3 Frauen usw.