Mittwoch, 5. September 2012

Ansatz von nachträglichen Schuldzinsen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Mit Urteil vom 20.06.12 AZ. IX R 67/10 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass auch nach dem Verkauf eines Mietobjekts die Schuldzinsen aus dem ursprünglichen Anschaffungsdarlehen als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Voraussetzung ist, dass der Verkaufserlös vollständig für die Darlehensrückzahlung verwendet wurde.