Montag, 17. September 2012

Gefahr bei Auszahlung von Lebensversicherungen

Die Auszahlung von Lebensversicherungen wird seitens der Versicherung an das Finanzamt gemeldet, sofern die Auszahlung nicht auf das ausschließliche Konto des Versicherungsnehmers geleistet wird. Dies kann zur Schenkungssteuerpflicht führen.
Insbesondere bei Ehegatten ist darauf zu achten, dass die Versicherung eines Ehegatten nicht auf ein gemeinsames, sondern auf ein alleiniges Konto ausgezahlt wird!