Mittwoch, 26. September 2012

Hinweis des Arbeitgebers auf Ausweispflicht

In zahlreichen Branchen (z.B. Gastronomie, Hotel, Baugewerbe) müssen sich die Arbeitnehmer bei einer Prüfung der Zollbehörde sofort ausweisen können. Bei Verstößen werden erhebliche Bußgelder festgesetzt. Das Bußgeld wird gegen den Arbeitgeber festgesetzt, wenn dieser nicht nachweisen kann, dass er die Arbeitnehmer auf die Verpflichtung hingewiesen hat.