Seit dem Veranlagungszeitraum 2008 ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. Der Bundesfinanzhof hat nun zu klären, ob diese Regelung einen Verstoß gegen das objektive Netto-Prinzip darstellt. Entsprechende Steuerbescheide sollten unter Hinweis auf das Verfahren (Az. I R 21/12) offen gehalten werden.