Freitag, 31. August 2012

Abzugsverbot für Gewerbesteuer steht auf dem Prüfstand

Seit dem Veranlagungszeitraum 2008 ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. Der Bundesfinanzhof hat nun zu klären, ob diese Regelung einen Verstoß gegen das objektive Netto-Prinzip darstellt. Entsprechende Steuerbescheide sollten unter Hinweis auf das Verfahren (Az. I R 21/12) offen gehalten werden.