Zahlungen eines Ehegatten auf gemeinsames Oder-Konto kann Schenkung darstellen
Nach der neuesten BFH-Rechtsprechung können Einzahlungen eines Ehegatten auf ein gemeinsames Oder-Konto eine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung darstellen, wenn der andere Ehegatte frei über das Guthaben verfügt und selbst nichts einzahlt.