Dienstag, 22. August 2023

10-Tages-Regelung bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Betriebsausgaben sind bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern normalerweise zum Zeitpunkt der Zahlung zu berücksichtigen. Dies gilt nicht bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach dem Jahreswechsel, wenn die Zahlung eigentlich zum Vorjahr gehört. Der BFH hat nun entschieden, dass eine Umsatzsteuer-Vorauszahlung, die im 10-Tageszeitraum freiwillig vorzeitig geleistet wird, eigentlich aber erst später fällig wäre, nicht in diese Regelung fällt. Das bedeutet, dass trotz entsprechender Zahlung, der Betrag nicht in das Vorjahr gerechnet werden darf, sondern im Zahlungsjahr zu berücksichtigen ist.