Dienstag, 22. August 2023

1% Regelung auch bei Handwerkerfahrzeug

 

Der Bundesfinanzhof hat mit einem aktuellen Urteil die jahrelange Praxis gestoppt nach der für sogenannte Werkstattwagen (Fahrzeuge ohne Rückbank mit Ausbau von Werkzeugregalen) keine Versteuerung des privaten Nutzungsanteils durchzuführen war. Der BFH hat entschieden, dass auch diese klassischen Betriebsfahrzeuge nach der 1%-Methode oder dem Fahrtenbuch zu versteuern sind.