Dienstag, 22. August 2023

Keine „Fünftelregelung“ bei gestaffelter Auszahlung

 

Die sog. „Fünftelregelung“ ist eine Begünstigung, die verhindern soll, dass zusammengeballte Auszahlungen für Einkünfte, die über mehrere Jahre erarbeitet wurden, zu einer übermäßigen Progressionsbesteuerung führen. Insbesondere Abfindungen für mehrjährige Tätigkeiten fallen immer wieder in diese Regelung. Der BFH hat nun entschieden, dass die Begünstigung aber entfällt, wenn die Auszahlung des Anspruchs auf mehrere Jahre verteilt wird, selbst dann wenn der Empfänger keinen Einfluss darauf hat, wann die Auszahlungen erfolgen.