Dienstag, 22. August 2023

Inflationsprämie bei mehreren Arbeitgebern

 

Die freiwillige Inflationsprämie kann bei einer Mehrfachbeschäftigung auch von mehreren Arbeitgebern bis zum Maximalbetrag ausgezahlt werden. Die Arbeitgeber haben auch keine Prüfung durchzuführen, ob der Betrag bereits ausgezahlt wurde.