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Dienstag, 22. August 2023
Inflationsprämie bei mehreren Arbeitgebern
Die freiwillige Inflationsprämie kann bei einer Mehrfachbeschäftigung auch von mehreren Arbeitgebern bis zum Maximalbetrag ausgezahlt werden. Die Arbeitgeber haben auch keine Prüfung durchzuführen, ob der Betrag bereits ausgezahlt wurde.
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