Dienstag, 2. Mai 2017

Mehrere Nutzer eines häuslichen Arbeitszimmers

Bisher ging das Finanzamt davon aus, dass der Höchstbetrag von 1.250 Euro objektbezogen gilt. Der BFH hat nun entschieden, dass es sich um eine personenbezogene Grenze handelt. D.h. nutzen mehrere Personen ein für sie anerkanntes Arbeitszimmer, kann jeder die Grenze nutzen, wenn entsprechend hohe Kosten vorliegen.